Allgemeine Geschäftsbedingungen - Magenton Media KG - Stand 01.08.2009

  • § 1 Allgemeines

    1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen enthalten branchenübliche und anerkannte Regeln und sind für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Magenton Media KG (nachstehend "Verkäufer") und ihren Auftraggebern (nachstehend "Käufer") zu verstehen.
    2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen Verkäufer und Käufer zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
    3. Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich bezüglich Preis- und Liefermöglichkeit.
    4. Schadenersatzansprüche des Käufers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

  • § 2 Vertragsbedingungen

    1. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen fristgerecht und kostenlos zu liefern.
    2. Der Verkäufer überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen und Lieferungen. Es steht im Ermessen des Verkäufers, für die Ausführung der Leistungen geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

  • § 3 Honorierung

    1. Sofern die Honorierung des Verkäufers nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese nach der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage oder Preisliste des Verkäufers.
    2. Für Dienstleistungen, wie Layout-, Satz-, Mastering- oder andere Arbeiten, kann der Verkäufer in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen. Werden keine Entwürfe verwendet und die Zusammenarbeit vor Auftragsumsetzung beendet, kann der Verkäufer 75% des Auftragsvolumens als Honorar für die bis dahin geleistete Arbeit berechnen.
    3. Kommt eine von dem Verkäufer ausgearbeitete und vom Käufer genehmigte Konzeption aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, bleibt der Honoraranspruch des Verkäufers davon unberührt. (§ 649 BGB).
    4. Über in Auftrag gegebene und von dem Verkäufer vorgelegte Entwürfe hat der Käufer innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden. Geschieht dies nicht und kommt er einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch den Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nicht nach, kann der Verkäufer die Zusammenarbeit beenden und 75% des Dienstleistungshonorars für die bis dahin geleistete Arbeit berechnen.
      Dem Käufer steht der Gegenbeweis offen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

  • § 4 Urheberrecht

    1. Der Käufer ist nicht berechtigt, die von dem Verkäufer im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum des Verkäufers und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Auftragserledigung zurückzugeben.
    2. Mit der Zahlung des Honorars erwirbt der Käufer das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit imvereinbarten Umfang.

  • § 5 Drittrechte

    1. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr, dass für den Werbungtreibenden beantragte und delegierte Internet-Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben.
    2. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen an denen der Kunde alle Rechte besitzt zu übergeben.
    3. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung, insbesondere eines entwickelten Logos, kann nicht übernommen werden.
    4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, einen Entwurf oder sonstige Rechte vorher juristisch überprüfen zu lassen.
    5. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.
    6. Die Klärung der Rechte mit Dritten, insbesondere mit der Gema obliegt in der Pflicht des Käufers.
    7. Der Verkäufer behält sich die Anforderung der schriftlichen Bestätigung der Rechte vor.

  • § 6 Haftung

    1. Der Verkäufer haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug vonWerbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Der Verkäufer selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. Nach der Druckreiferklärung durch den Käufer ist der Verkäufer von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Käufer von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung des Verkäufers.
    3. Der Käufer trägt das Transportrisiko – auch bei frachtfreien Lieferungen – ab dem Lager des Verkäufers bzw. ab dem Lager des Vorlieferanten, wenn die Lieferung ab dort erfolgt. Alle Sendungen, auch etwaige Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.

  • § 7 Zahlungen

    1. Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind Rechnungen zahlbar per Vorkasse.
    2. Alle Beträge sind ohne Abzug, insbesondere ohne Skontoabzug zu begleichen.
    3. Sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die nach Beginn der Lieferung anfallen, trägt der Käufer.
    4. Sollte der Käufer trotz verzugsbegründeter Mahnung keine Zahlung leisten, ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht abgelieferte Ware zurückzuhalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Arbeiten einzustellen. Internet- Präsentationen sowie Domain-Adressen des Käufers können gesperrt werden.
    5. Bei einer Überschreitung des Zahlungszieles ist der Verkäufer, ohne dass es zu einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% pa auf den Rechnungsbetrag zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB). Mahnkosten werden pro Mahnung mit 3,- Euro netto berechnet.

  • § 8 Eigentumsvorbehalt

    1. Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch zukünftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Der Verkäufer hat das Recht die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist herauszuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche Kosten, die durch diese Nichtbezahlung und Rückforderung entstehen, insbesondere Lieferkosten, Rechtskosten und Gewinnausfall, gehen zu Lasten des Käufers.
    2. Für den Fall, dass der Käufer Vorbehaltsware weiterverkauft, tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Käufer ist verpflichtet spätestens im Falle des Verzugs, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Verkäufer berechtigt dem Schuldner des Käufers die Forderung kund zu tun und diese selbst einzuziehen.

  • § 9 Kündigungen

    1. Dauerhafte Dienstleistungen, wie der Betrieb von Domains, Shops, Einzelversand oder Internet-Präsentationen sind, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, bis zum 25. eines Monats mit Wirkung zum Ende der auf die Kündigung folgender Abrechnungsperiode kündbar. Sofern für den Käufer eigene Domain-Adressen oder sonstige Rechte bestehen, erworben, verwaltet oder weitergegeben wurden, gelten die Kündigungsfristen der jeweiligen Organisation.
    2. Kündigt der Käufer eine beauftragte Dienstleistung vor Auftragsumsetzung und werden keine Entwürfe oder Arbeiten verwendet, so kann der Verkäufer 75% des Auftragsvolumens als Honorar für die bis dahin geleistete Arbeit berechnen.

  • §10 Kennzeichnungsrecht

    1. Der Verkäufer ist berechtigt, die von ihm gestellten Werbemittel oder Dienstleistungen zu signieren und in seiner Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden oder Herstellung derWaren hinzuweisen bzw. diese abzubilden.

  • § 11 Produktabweichungen

    1. Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Beschaffenheiten.
    2. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 15% werden marktüblich vorbehalten.

  • § 12 Rückgaben und Widerrufsrecht

    1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Vollständigkeit und Beschädigung unverzüglich zu prüfen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
    2. Insbesondere hat der Käufer vor Weiterverwendung der Ware, Beschaffenheiten wie Druckbild oder Inhalt auf Medien zu überprüfen und Fehler unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen.
    3. Bei berechtigter Beanstandung behebt der Verkäufer die Mängel grundsätzlich durch Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, nachdem eine Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehlgeschlagen ist.
    4. Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn sich der Verkäufer vorher damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Sollten sich Reklamationen als unberechtigt erweisen, so berechnet der Verkäufer den Prüfvorgang in angemessenem Rahmen.
    5. Unfreie Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen.
    6. Widerrufsrecht. Nachfolgende Widerrufsbelehrung richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:

      • Widerrufsbelehrung
        Widerrufsrecht

        Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei Erbringung von Dienstleistungen, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs.1,2 und 4 BGB - InfoV sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs.1 Satz1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-InfoV.

        Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Kein Widerrufsrecht besteht fürWaren nach § 312d Abs. 4 BGB. Dazu zählenWaren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Sowie bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Der Widerruf ist zu richten an:

        Magenton Media KG
        Riesstraße 49 a
        27721 Ritterhude
        Mail: info@magenton.de
        Fax: 04292 - 818441

      • Widerrufsfolgen
        Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatzleisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferteWare der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nichtpaketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang.

  • § 13 Salvatorische Klausel

    1. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

  • § 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers.
      Die Vertragsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.
00:51 Uhr - 06.09.2010

Email: info@rohling-produktion.de | Hotline: 0700 / 65 999 999

Magenton Media KG
Riesstraße 49 a

27721 Ritterhude